Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, zur Teilnahme eines Kindes unter zwölf Jahren
am sportlichen Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, bzw. zur Teilnahme eines Kindes unter
14 Jahren am sportlichen Schießen mit sonstigen (erlaubnispflichtigen) Schusswaffen können unter
anderem auf den Seiten des Landkreises Marburg-Biedenkopf unter der Rubrik Öffentliche
Sicherheit und Ordnung > Formulare heruntergeladen werden.
Hierbei ist darauf zu achten, dass als Nachweis über die Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit, für die benannte/n Aufsichtsperson/en, mindestens eine Jugend-Basis-Lizenz erforderlich ist.