Die Landesregierung hat die Verschärfung der Corona-Verordnung Paragraph
2 Absatz 2 wieder zurückgenommen.
Mit untenstehendem Link sind die Verordnungen der Hessischen Landesregierung nachzulesen:
https://www.hessen.de/sites/default/files/media/cokobev_stand_06.11.pdf
Der Individualsport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ist wieder gestattet.
Das gilt für den Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.